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Ambulantes Behandlungsangebot

Das ambulante Behandlungsangebot richtet sich vor allem an

  1. Frauen und Männer, bei denen eine Alkohol- und/oder Medikamentenabhängigkeit besteht,
  2. Patienten, die nach einer stationären Behandlung weitergehende therapeutische Hilfen benötigen (ambulante Nachsorge), und
  3. Personen, bei denen ein Alkohol- und/oder Medikamentenmißbrauch vorliegt und eine Abhängigkeit droht.

Die ambulante Behandlung bietet die Möglichkeit, sich innerhalb des gewohnten Umfelds und Tagesablaufs intensiv mit der Gefährdung oder Abhängigkeit von Alkohol und/ oder Medikamenten auseinanderzusetzen und so eine dauerhafte Abstinenz zu erreichen und zu festigen. In der Therapie gewonnene Erkenntnisse und Verhaltensweisen können über einen längeren Zeitraum im Alltag erprobt und sicher etabliert werden.

Das ambulante Behandlungsangebot richtet sich an Alkohol- und/ oder Medikamentenabhängige, die

  • abstinenzfähig sind
  • ein relativ intaktes, soziales Umfeld besitzen
  • keine zu schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Störungen aufweisen
  • die Motivation und Fähigkeit besitzen, die in einem gemeinsam entwickelten Therapieplan getroffenen Vereinbarungen selbständig einzuhalten und regelmäßig an den Therapiesitzungen teilzunehmen
  • im Anschluss an eine stationäre Entwöhnungsbehandlung weitere therapeutische Begleitung benötigen (ambulante Nachsorge).

Zentrale Elemente der ambulanten Rehabilitation bilden eine suchtspezifische neurologisch-psychiatrische Behandlung sowie eine tiefenpsychologisch bzw. verhaltenstherapeutisch orientierte Gruppen- und Einzelpsychotherapie.

Hierzu zählen im Einzelnen

  • wöchentliche Gruppentherapiesitzungen
  • regelmäßige Einzeltherapiegespräche
  • zusätzliche themenbezogene Gruppensitzungen, wie z. B. Rückfallprävention
  • Gespräche mit Angehörigen und anderen Bezugspersonen
  • Regelmäßig ärztliche Konsultationen

Die ambulante Behandlung dauert in der Regel 12 Monate (mind. 6, max. 18 Monate).
Im Rahmen der ambulanten Nachsorge beträgt die Behandlungsdauer 6 bis 12 Monate.
Kostenträger für die ambulante Behandlung sind die Rentenversicherungen und Krankenkassen.

Die Kombinationstherapie in der Fachstelle Sucht

In enger Zusammenarbeit mit den Fachkliniken Mahlertshof und Schloß Mackenzell bietet die Fachstelle Sucht – Prävention und Therapie eine kombinierte stationär-ambulante Entwöhnungsbehandlung (Kombinationstherapie) an.

Die kombinierte Therapie umfasst

  • eine achtwöchige Behandlungsphase in einer Fachklinik
  • an die sich unmittelbar eine mindestens sechsmonatige ambulante Rehabilitation in der Fachstelle Sucht anschließt.

Kostenträger für die ambulante Behandlung sind die Rentenversicherungen und Krankenkassen.